- Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr;
- verschärfte Kontaktbeschränkung (maximal eigener Hausstand plus eine weitere Person); diese gilt auch für den Sport;
- Schließung des Einzelhandels (Termin-Shopping nur mit Einzelterminen);
- Schließung von Außengastronomie, Innenbereiche von Tierparks etc., Museen und Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios;
- Schließung von (zulässigen) Verkaufsständen ab spätestens 21:00 Uhr;
- Neu: Fahren Personen unterschiedlicher Hausstände zusammen in einem privaten Kraftfahrzeug, müssen die Mitfahrenden medizinische Masken tragen. Die Fahrerin oder der Fahrer sind von dieser Regelung ausgenommen.